neuer Arbeitgeber (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 17.07.2017, 05:54 (vor 2447 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Paul,


hier noch ein Nachtrag.

In den Teilhaberichtlinien von Hamburg steht unter 1.2. unter anderem:

"Für behinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50,
aber mindestens 30, die nicht gleichgestellt im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind,
soll im Einzelfall geprüft werden, ob besondere, der Behinderung angemessene
Maßnahmen zur Teilhabe nach diesen Richtlinien in Betracht kommen."

Daher würde ich an Ihrer Stelle den Antrag auf Gleichstellung mit der Eingangsbestätigung der Bewerbung mit Hinweis auf 1.2. beifügen.

Liebe Grüße

Hendrik


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