neuer Arbeitgeber (Gleichstellung)

Monica99, Monday, 17.07.2017, 12:50 (vor 2468 Tagen) @ Paul

Hallo,

wo steht dieses? Denn um eine EXTERNE Kraft einstellen zu können bedarf es eines neuen Personalschlüssels. Denn durch diese sind im öffentlichen Dienst die möglichen zu besetzenden Stellen (also zu beschäftigten AN "Höchstzahl") festgeschrieben.

--
mfg Monica


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