neuer Arbeitgeber (Gleichstellung)
Hallo,
Ok denn aus dem Teilhabeerlass der FHH ergibt es sich nicht. Nun sollte man klären, ob dieses sich wirklich nur wie im Schreiben für Schwerbehinderte gilt oder auch für Gleichgestellte. Ggf sollte dieses Schreiben ergänzt werden. Denn aus dem Gesetz ergibt sich dieser Anspruch nicht. Denn hierbei handelt es sich um eine übergesetzliche Regelung, ein entgegenkommen der FHH.
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mfg Monica