Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)

rollo, Tuesday, 18.07.2017, 11:57 (vor 2446 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

in Abständen bekomme ich regelmäßig in Erörterungen während der Personalratssitzung vom Vertreter der Dienststelle mitgeteilt, dass er nur einem Sozialpartner verpflichtet ist Fragen zu beantworten. Mit anderen Worten, ich habe hier überhaupt nichts zu sagen. Inzwischen sind einige der PR-Mitglieder der selben Meinung. So grotesk die Situation auch ist, habe ich nicht vor, mir den Mund verbieten zu lassen. Nach § 95 ist schließlich das Beteiligungs- und Rederecht für uns als SBV geregelt. Leider ist es seit Jahren an der Tagesordnung, dass ich der Dienststelle und zum Teil auch dem Personalrat für alle meiner Aktivitäten und Anfragen mindestens die §§ und wenn möglich noch einschlägige Urteile vorlegen muss um ein OK oder Antworten zu erhalten. Die Situation ist für mich manchmal unerträglich. Mit normalem Menschenverstand ist das nicht mehr nachvollziehbar. Vielleicht sollte ich mich einfach aus dem Amt zurückziehen, die nächste Wahl steht ja aber erst im nächsten Jahr an.:-(
Meine Frage ist: Gibt es ein Urteil oder ein Kommentarauszug indem nicht nur schwammig formuliert wird, dass die SBV in Erörterungen Rederecht (beratend)hat?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
rollo


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