Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)

Monica99, Tuesday, 18.07.2017, 15:47 (vor 2471 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

was in aller Welt macht ein Dienststellenvertreter in einer Personalratssitzung?????

Aus meiner Sicht hat der dort nichts zu suchen, es ist ein Arbeitnehmergremium, wodurch der Arbeitgeber sonst Sachverhalte erfahren würde, die ihn aus Datenschutz nichts angehen, z.B. welches Mitglied für welche Entscheidung votiert hat, wer welche Redebeiträge dazu geliefert hat ect. Ggf. werden auch bei Personalentscheidungen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen besprochen und Vorgehensweisen erörtert, wie man am besten mit dem Arbeitgeber in dieser Angelegenheit umgehen sollte.

Da hat ein Dienststellenvertreter aus meiner Sicht nichts zu suchen.

1. Monatsgespräche sind Dir doch wohl ein Begriff!
2. der PR wie auch der BR kann jederzeit Personen/Vertreter des AG wie Vorgesetzte/Führungskräfte oder SB zu bestimmten Pkt und deren Klärungen in die Sitzung laden.

In allen Fällen gibt es dann keine Problem mit dem Datenschutz.

Rollo: die SBV hat in den Sitzungen volles Rede- und Fragerecht. Die SBV ist weiter wie der BR/PR auch ein "Sozialpartner". Wobei dieser Begriff hier Nonsens ist, da weder die PersVG noch BetrVG diesen Begriff kennen.

Der AG oder dessen Vertreter müssen klar auch Fragen der SBV beantworten, wenn sie in den Gremien des BR/PR damit Probleme haben, machst Du halt nochmals einen eigenen Termin mit diesen Themen. Weiter auch den BASchwb § 98 SGB IX hier in die Spur bringen er/sie möchte den AG einmal aufklären und an seine Pflichten erinnern.

Den Personalrat einmal auf das SGB IX und das PersVG verweisen. Ihn aufklären, dass man auch gerne als SBV einen Anwalt beauftragen würde notfalls im Rechtsweg die Rechte der SBV klären zu lassen.

--
mfg Monica


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