Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)
Moin Moin Hendrik1,
der Dienststellenvertreter kommt natürlich nur im Rahmen von Erörterungen in die PR-Sitzung. Dies ist ein gesonderter Teil der Sitzung. Am "Rest" der Sitzung nimmt er nicht teil.
MfG, rollo