Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)

rollo, Thursday, 20.07.2017, 10:52 (vor 2443 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Hendrik1,

der Dienststellenvertreter kommt natürlich nur im Rahmen von Erörterungen in die PR-Sitzung. Dies ist ein gesonderter Teil der Sitzung. Am "Rest" der Sitzung nimmt er nicht teil.

MfG, rollo


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