Colesterinembolie (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 21.07.2017, 09:23 (vor 2443 Tagen) @ onkel

Hallo,

so selten ist das nicht, daß eine Funktionsstörung nicht explizit in den VG zu finden ist.

In vielen Fällen ist das auch nicht so relevant, da für die Auswirkungen ein Vergleichsmaßstab gefunden werden kann.
Wichtig allerdings wird die Zuordnung in dem Moment, wo bereits für leichtere Symptome ein relativ hoher Mindest-GdB festgelegt ist.
Dies betrifft zB alle Anfallsleiden, die keine Epilepsie sind und trotzdem nach den Bewertungsregeln für Epilepsie (mind. GdB 40 mit Heilungsbewährung, 3.1.2 VG) zu bewerten sind oder aber das "Restless-Legs-Syndrom", das als Hirnschaden nach 3.1.1 bzw. 3.1.2 VG bewertet wird.

Da muß man als SBV halt im Einzelfall genauer recherchieren bzw. nachfragen. Hilfreich ist schon mal der ICD-10-Code.
Im Internet finden sich viele Spezialseiten mit medizinischen Begriffserklärungen. da war auch die Cholesterinembolie ganz schnell als arterielle Verschlusskrankheit zu finden.
Und auch der mir bekannte Kommentar zu den VG
http://www.referenz-verlag.de/sbeb.php
liefert viele nützliche Zusatzinformationen bis hin zum Abgleich der international gültigen Gradingsysteme für einzelne Krankheiten (zB Hoehn und Yahr/ H&Y für Parkinson) mit den Abstufungen der VG

--
&Tschüß

Wolfgang


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