Abschreckende Formulierung in der Stellenausschreibung? (Einstellung)

Cebulon, Saturday, 22.07.2017, 17:17 (vor 2442 Tagen) @ garda

Hier liegt keine Diskriminierung, sondern ein sachlicher Grund vor.

So sah das schon BAG vom 03.04.2007, 9 AZR 823/06 Rdnr. 27, in seiner Übergangsrechtsprechung, wonach auf die konkret ausgeschriebene Stelle abzustellen ist:

"wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit"

Gruß,
Cebulon


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