elektronisches Dienstplanprogramm (Allgemeines)
Hallo Monica99,
den Kommentar habe ich natürlich auch schon vor meiner Frage gelesen, konnte aber den Zusammenhang von Paul´s Anliegen (Leserecht der Dienstpläne für SBV) nicht mit dem § 81 Abs. 4 in Einklang bringen. Hier ist u.a. geregelt, dass der schwerbehinderte Mitarbeiter Anspruch auf Umgestaltung der Arbeitszeit hat, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen seiner Tätigkeit unter bestimmten Dienstformen (z.B. Nachtschicht/Wechselschicht) nicht mehr nachgehen kann. Ein Leserecht kann ich nach wie vor daraus nicht ableiten.
Vielleicht benutzen wir auch nur unterschiedliche Kommentare zum SGB IX.
MfG, rollo