elektronisches Dienstplanprogramm (Allgemeines)

Monica99, Monday, 24.07.2017, 12:25 (vor 2440 Tagen) @ rollo

Hallo Rollo,

Albarracin hat es doch ganz klar und gut geschrieben. Die SBV muss prüfen können, ob Dienstpläne die Belange der Schwerbehinderten beachten. Zum Arbeitsplatz/ -umfeld zählt alles was darauf Einfluss nimmt. Also auch Arbeitszeiten. Weiter auch die Kantiene und deren Nutzungsmöglichkeit. Weiter auch WC und Sanitär/ Sozial-/ Pausenräume.

Daher istder § 81, 4 so wichtig.

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mfg Monica


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