Beteiligung bei Einstellung Künstler (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.07.2017, 11:29 (vor 2439 Tagen) @ stephan

Schulungen habe ich besucht und bin dabei ein Netwerk der SBV von Theatern
auf zu bauenn da wir alle das selbe Problem haben. In der Regel wird auch
der Personalrat nicht bei Künstlern beteiligt. Überall wo ich nachlese
oder frage bekomme ich die selbe Antwort, es gibt für Künstler keine extra Regelung
im SGB XI. Hoffte hier jemanden zu finden der das ganze schon an einem Theater
durchgefochten hat und mir Tipps für meine Argumentation geben kann.


Hey,
wie ist denn eigentlich der Status der Künstler? Sind es Arbeitnehmer mit Zeitvertrag oder Festangestellte?
Ich kenne es halt so, das Künstler als Selbtständige für ein oder mehrere Spielzeiten verpflichtet werden.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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