Beteiligung bei Einstellung Künstler (Einstellung)
Im NPersVG gibt es den § 106 der den Personalrat bei Künstlern nicht in
der Beteiligung sieht. Da steht nichts von der SBV.
Im NPersVG gibt es den § 106 der den Personalrat bei Künstlern nicht in
der Beteiligung sieht. Da steht nichts von der SBV.
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