Beteiligung bei Einstellung Künstler (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.07.2017, 14:17 (vor 2466 Tagen) @ garda

Hey,
wie ist denn eigentlich der Status der Künstler? Sind es Arbeitnehmer mit Zeitvertrag oder Festangestellte?
Ich kenne es halt so, das Künstler als Selbtständige für ein oder mehrere Spielzeiten verpflichtet werden.


Hallo Hotte,

üblicherweise werden Künstler per Zeitvertrag mit den unterschiedlichsten Laufzeiten beschäftigt und sind auch svpflichtig, weil zur KSK anzumelden.

Mir wäre keine Regelung bekannt die eine Beteiligung der SBV nicht vorsieht oder gar ausschließt. Gibt es da andere Rechtsprechung?

Hallo Michael,
eine Anmeldung zur Künsterlsozialkasse ist doch aber nur bei selbtständigen Künstler erforderlich. Oder habe ich dies falsch verstanden?


und bei selbstständigen Künstler wäre die SBV nicht zuständig. Das würde dann auch der Nichtzuständigkeit des Personalrates entsprechen
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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