Anspruch auf Zusatzurlaub nachBeschäftigungsende ? (Zusatzurlaub)

pudicam, Berlin, Thursday, 27.07.2017, 08:45 (vor 2436 Tagen)

Schönen guten Tag,

eine Kollegin im öffentlichen Dienst ist seit Februar 2016 arbeitsunfähig. Aufgrund des Bezuges von Erwerbsminderungsrente endet ihr Beschäftigungsverhältnis (BVH) als Angestellte zum 31.08.2016 (kein Ruhen lt. TV !). Ab 10.08.2016 ist sie schwerbehindert.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat sie für 2016 den vollen gesetzlichen Urlaubs-Anspruch von 20 Tagen (Ende des BVH in der 2. Jahreshälfte) zzgl. des anteiligen für 8 Monate) tariflichen Urlaubs, der zur Auszahlung kommen wird. Der Schwerbehinderten-Zusatzurlaub folgt rechtlich dem gesetzlichen Urlaub nach BUrlG.

Jedoch kommt der Anspruch nach § 125 SGB IX erst ab dem (vollen) Monat September zum Tragen, in dem jedoch kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.

Meines Erachtens hat die Kollegin keinen Anspruch auf Auszahlung des Zusatzurlaubs.

Bitte teilt mir Eure Einschätzung der Sachlage mit. Evtl. liege ich falsch und die Kollegin kann doch einen Anspruch geltend machen ?

Vielen Dank für Eure Überlegungen und Antworten.

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Mit freundlichen Grüßen
pudicam


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