Thematisierung einer Schwerbehinderung im Berufungsverfahren (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 02.08.2017, 09:10 (vor 2456 Tagen) @ Kati

Moin Moin Kathrin,

Radio Eriwan meint dazu: ein entschiedenes Jein.

Wenn es zu den in dem Ausschreibungstext stehenden Arbeitsaufgaben gehört: Aus meiner Sicht Ja, denn Einschränkungen in der Arbeit oder Hilfebedarf sollte vor der Einstellung thematisiert werden. Sind diese zu groß würde dies ansonsten in der Probezeit bekannt werden und damit diese beendet, womit der/die Bewerber/in auf der Straße steht.
Steht es nicht im Ausschreibungstext, auf den sich die Bewerber/innen ja schließlich in der Bewerbung beziehen und einstellen, dann hat der Arbeitgeber aus meiner Sicht kein Recht, danach zu fragen.

Liebe Grüße

Hendrik


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