Teilnehmerkreis beim BEM (Allgemeines)

ralf61, Wednesday, 02.08.2017, 12:00 (vor 2458 Tagen)

In meinem Betrieb wollte in einem laufenden BEM-Verfahren der Betroffene, zu seiner Unterstützung als Person seines Vertrauens ein Mitglied seiner Gewerkschaft hinzuziehen, da die Gespräche bisher von der Führungskraft gelenkt wurden.

Der Arbeitgeber lehnt dies aber ab, mit der Begründung, dass bei einem BEM-Gespräch kein Rechtsbeistand zugelassen wird, da es sich nicht um arbeitnehmerrechtliche Fragen handeln würde.

Aus meiner Sicht ist der Betroffene Herr über das BEM-Verfahren und ihm obliegt es auch, wer an diesem BEM-Verfahren teilnehmen soll.

Ich habe zwar im Gesetz gefunden, dass ein Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) nicht vom Arbeitgeber zugelassen werden muss, hier geht es aber um die Umsetzung des §81 Abs.4 SGB IX, wo der Arbeitgeber nicht umsetzen möchte.

Kann mir jemand sagen, ob der Kollege das Recht hat, den Kollegen aus der Gewerkschaft als Person seines Vertrauens zum BEM-Gespräch hinzuziehen?
Wenn ja, wäre eine rechtliche Grundlage sehr hilfreich.

Danke
Ralf


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