Teilnehmerkreis beim BEM (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 02.08.2017, 14:07 (vor 2452 Tagen) @ MatthiasNRW

Moin Moin Matthias,

ich habe nicht von Rechtsbeistand geschrieben, sondern davon, dass der Mitarbeiter das Recht hat, eine Vertrauensperson mitzubringen. Wird ihm dieses verweigert, kann er aus meiner Sicht durchaus das Gespräch ablehnen, dann aber auch dieses schriftlich darlegen, dass nicht BEM als solches, sondern nur aufgrund dieser Verweigerung abgelehnt wird.

Dieses habe ich auch klar so beschrieben, es geht mir nicht um Rechtsbeistand!

Liebe Grüße

Hendrik


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