Teilnehmerkreis beim BEM (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 02.08.2017, 14:12 (vor 2452 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

ich habe nicht von Rechtsbeistand geschrieben, sondern davon, dass der Mitarbeiter das Recht hat, eine Vertrauensperson mitzubringen.

Wo steht das?
Kein BEM ohne MAV und SBV, da sind wir uns sicher einig.
Aber eine Vertrauensperson darüber hinaus?

Dieses habe ich auch klar so beschrieben, es geht mir nicht um Rechtsbeistand!

Ändert für mich im Resulat nicht viel.
Lehnt der Mitarbeiter es mit der Begründung ab, der Arbeitgeber lasse nicht irgendeine beliebige Person außerhalb des im Gesetz genannten Kreises zu, muss sich der Mitarbeiter dies möglicherweise negativ anrechnen lassen.

Genauso wenig steht es dem Mitarbeiter frei, die MAV oder SBV aus dem Verfahren auszuladen.

"Herr über das Verfahren" ist der Mitarbeiter nur im gesetzlichen Rahmen.

--
Gruß
Matthias


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