Betriebsübergang gem §613a BGB (Allgemeines)

heino, NRW, Wednesday, 09.08.2017, 13:00 (vor 2446 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe die Suchfunktion benutzt, aber zu meiner Frage keine Antwort gefunden.

Bei uns im Betrieb (rd. 65 MA; davon 8 SB bzw. GG) sollen durch ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB acht Kolleginnen und Kollegen an einen neuen "Best Owner" verkauft werden. Darunter befindet sich auch ein Gleichgestellter Kollege.

Meine Frage ist nun, ob das Integrationsamt vom Verkauf des Unternehmensteil informiert werden muss, da ja auch ein Gleichgestellter Kollege mitgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Heino

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heino


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