Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 09.08.2017, 16:35 (vor 2449 Tagen) @ WoBi

Dazu ist die Information mit Voraussetzungen zu veröffentlichen. Das Wahlausschreiben ist in allen Betrieben zu veröffentlichen.

Hallo Wolfgang, bei einer Wahlversammlung nach § 22 Abs. 3 SchwbVWO, die im Rahmen der Versammlung nach § 97 Abs. 8 SGB IX erfolgen kann, gibt es keine "Wahlausschreiben"; die gibt's nur bei förmlicher Wahl (LAG Köln, 19.10.2011, 3 TaBV 51/11, RN 44). Eine solche Wahlversammlung kann wohl nur "im Rahmen dieser Versammlung durchgeführt werden" nach dem klaren Wortlaut des § 22 Abs. 3 SchwbVWO.

Dazu ist die Information mit Voraussetzungen zu veröffentlichen.

Hast Du für Deine Ansicht irgendwelche Quellen?

Gruß
Cebulon


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