Aussetzung des Entscheides auf Gleichstellung durch Arbeitsagentur (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.08.2017, 13:38 (vor 2423 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

Die Arbeitsagentur soll nach Anweisung vom Mai 2017 die Entscheidung über die Gleichstellung ruhend lassen wenn gleichzeitig ein Antrag auf Erhöhung des GDB auf mind. 50 beantragt wurde und noch nicht entschieden ist.

Das betrifft nur Erstanträge sowie Erhöhungsanträge, bei denen noch kein GdB von 30 oder 40 bereits anerkannt ist.


Frage: Muss ich bei Beantragung eines GDB beim z.B. Versorgungsamt im Gleichstellungsantrag angeben das ein Antrag auf mind. GdB 50 gestellt wurde?

Es muß grundsätzlich angegeben werden, daß beim VA ein Antrag gestellt wurde. das wird auf den Antragsformularen ja ausdrücklich abgefragt


Oder stelle ich besser erst den Gleichstellungsantrag und einige Tage später den GdB-Antrag?

Dann kann der Gleichstellungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt werden. Wird ein Erstantrag beim VA gestellt, verlangt (zumindest in meiner Gegend) die AA eine Kopie des Erstantrages. Kann dieser nicht vorgelegt werden, wird der GS-Antrag abgelehnt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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