Sonderzahlung auch für Zusatzurlaub für Schwerbehinderte? (TVöD / TV-L)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.08.2017, 12:53 (vor 2443 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

Hallo,

im TvöD wurde vor Jahren das Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch eine jährliche Sonderzahlung abgelöst.

Das war und ist rechtlich eine einmalige Zuwendung.

Auf Grund dessen besteht seit dem, für den Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung kein Anspruch auf Erhöhung des Urlaubsgeldanspruchs mehr.

Der einschlägige TV Urlaubsgeld zum BAT sah keine erhöhte Zahlung beim Urlaubsgeld für schwerbehinderte AN vor:
http://alt.drs.de/fileadmin/HAXIV-Personal/Kapitel_5/5.1.30.pdf


Bei einer als Urlaubsgeld ausgewiesenen Zahlung würde sich ja der Anspruch um den Schwerbehindertenurlaub erhöhen.

Das ist falsch. Du verwechselst offensichtlich Einmalzahlung ( ="Urlaubsgeld") und Urlaubsvergütung. Die Einmalzahlung wird Anlass- bzw. Datumsbezogen bezahlt, die Urlaubsvergütung für jeden einzelnen Urlaubstag


Ist das so in Ordnung oder sind Urteile bekannt die dem entgegenstehen.

Da es in den gängigen Vorläufer-TVen des TVöD nie so war wie Du darstellst, gibt es dazu auch keine Rechtsprechung.


Viele Grüße und Danke

&Tschüß


Norbert

Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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