Wie oft darf die Sbv an einem Tag an einer Betriebsversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.08.2017, 12:58 (vor 2448 Tagen) @ Arnold

Hallo,

wenn Du auf beide Teilversammlungen als Stelli von Deiner SBV entsandt warst, dann hattest Du auch grundsätzlich ein Teilnahmerecht unter Fortzahlung der Bezüge.

Wenn Dein Betrieb meint, hier ein fehlerhaftes Handeln entdeckt zu haben (zB wegen unzulässiger Heranziehung bzw. Vertretung), ist das eine Angelegenheit der Amtsführung der SBV. Ansprechpartner hierfür ist die amtierende SBV und nicht Du als Stelli. Du solltest die Angelegenheit unter diesem Gesichtspunkt mit Deiner SBV besprechen und die SBV sollte dem AG antworten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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