Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz? (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 11.08.2017, 16:55 (vor 2447 Tagen) @ ClaudiJa

das verstoße gegen den "Sozialdatenschutz".

Hallo Claudi, hochinteressant, in gewisser Weise auch verständlich, aus meiner Sicht aber u.U. skandalös wegen Aushebelung des gesetzlichen Anspruchs auf notwendige Arbeitsassistenz per "Datenschutzkeule". Wo besteht das Problem, wenn der Arbeitgeber des sbM die Assistenz gleich am ersten Tag schriftlich zur datenschutzrechtlichen Verschwiegenheit verpflichtet?

TIPP: Mach Dich schlau und schildere den Fall etwas ausführlicher z.B. Landesdatenschutzbeauftragte/r, Landesbehindertenbeauftragte/r, dem Bürgertelefon beim BMAS, Verena Bentele oder Christine Lüders, bzw. BGG-Schlichtungsstelle, sofern Bundesbehörde. Oder frag doch mal gezielt nach bei "Dr. Datenschutz" zur "Verpflichtung auf das Datengeheimnis".

Bentele hat Erfahrung damit, da sie selbst Arbeitsas­sis­tenz hat. Du kriegst dort zeitnah Antworten sowie i.d.R. praktikable Lösungsvorschläge. Die Antwort/en würden mich interessieren, weil kein Einzelfall bzw. von all­ge­mei­nem Interesse.

Gruß,
Cebulon


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