Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)
Reicht es hierzu aus, dass ich die 8 Wahlberechtigten per Email einlade
Ja, ist wahlrechtlich ausreichend z.B. laut ArbG Bonn, 04.05.2011, 5 BV 51/11 - RN. 38 bis 41. Danach ist bei einer Wahlversammlung jedenfalls zu den Wahlen einer überörtlichen SBV kein "betriebsöffentlicher" Aushang der Einladung an den "Schwarzen Brettern" in Betrieben des Unternehmens vorgeschrieben.
Gruß,
Cebulon