Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)

Cebulon, Monday, 14.08.2017, 06:46 (vor 2446 Tagen) @ fisch21

Reicht es hierzu aus, dass ich die 8 Wahlberechtigten per Email einlade

Ja, ist wahlrechtlich ausreichend z.B. laut ArbG Bonn, 04.05.2011, 5 BV 51/11 - RN. 38 bis 41. Danach ist bei einer Wahlversammlung jedenfalls zu den Wahlen einer überörtlichen SBV kein "betriebsöffentlicher" Aushang der Einladung an den "Schwarzen Brettern" in Betrieben des Unternehmens vorgeschrieben.

Gruß,
Cebulon


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