Grenzgänger und Antragsstellung (Allgemeines)

onkel, Wednesday, 16.08.2017, 12:07 (vor 2417 Tagen)

Hallo zusammen,

ich frage zur eignen Sicherheit kurz an, ob die Regelungen bezüglich der Behandlung der Grenzgänger noch aktuell ist? Grundsätzlich kann ein deutscher Arbeitnehmer der im Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet einen Antrag stellen, üblicherweise beim Versorgungsamt oder Landkreis. Eine ausländische Wohnsitzbestätigung wird dann vom deutschen VAmt verlangt.
Nachteilsausgleichsansprüche gelten nur in Deutschland. In der restlichen EU sind diese Ansprüche rein freiwillig,und eher selten.

Ist das so noch korrekt?


Gruß onkel

--
carpe diem!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion