Wahl der GesamtSBV - Stimmberechtigte (aktives Wahlrecht) (Wahlen)

fisch21, Wednesday, 16.08.2017, 16:33 (vor 2417 Tagen)

Hallo zusammen,

Bernhard Hackenberger hat am 16.1.2007 in d. Forum geschrieben, dass das aktive Wahlrecht im Rahmen einer Wahl der GesamtSBV die örtlichen Vertrauenspersonen haben. Sofern eine örtliche Vertrauensperson verhindert ist, dann nimmt das Wahlrecht dieser örtlichen SchwbV der Stellvertreter (Vertretungsfolge ist zu beachten) wahr.

Bei mir handelt es sich um eine Nachwahl der Stellvertreter innerhalb der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung.

Ehrlich gesagt, war es mir unbekannt, dass ein Stellvertreter (bei Verhinderung der örtl. SchwbV) auch ein aktives Wahlrecht hat.
Kann mir hierzu jemand die gesetzliche Vorschrift nennen bzw. begründet sich dieses eventuelle aktive Wahlrecht des Stellvertreters auf § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX?

Im voraus herzlichen Dank.

Viele Grüße
Karl


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