Parkberechtigung bei laufendem Antragsverfahren (Umgang mit Arbeitgeber)

Hotte, Stuttgart, Monday, 21.08.2017, 16:06 (vor 2434 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

ich wende mich mit einer Anfrage an Euch, um zu wissen, wie Eure Betriebe mit Parkberechtigungen für Schwerbehindertenparkplätze umgehen. Bei uns gibt es auch die Möglichkeit mit Merkzeichen G auf Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Gelände zu parken. Es soll geprüft werden, wie dies bei laufenden Anträgen auf Schwerbehinderung mit - aus Betroffenen- und SBV-Sicht - Berechtigung auf mindestens Merkzeichen G gehandhabt werden soll.

Unsere Position ist: Der Arbeitgeber hat auch nichts davon, wenn der/die Mitarbeiter/in im Krank bleibt, bis der Antrag genehmigt und der Ausweis als Nachweis des Merkzeichens vorhanden ist.

Für Argumente wäre es gut, zu wissen, wie dies bei Euch geregelt ist.
Außerdem würde uns interessieren: Wer stellt bei Euch solche vorläufigen Ausweise aus, wenn es diese gibt?

Liebe Grüße

Hendrik


Auch bei meinem ehemahligen AG konnte mit Kennzeichen G auf den Schwerbehindertenparkplätze geparkt werden. Allerdings gab der Werkschutz den entsprechenden Parkausweis erst ab, wenn das G zuerkannt war.
Eine andere Möglichkeit war aber mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Werksarzt, das aus ärztlicher Sicht das Parken genehmigt werden soll.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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