Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)
In § 20 SchwbVWO wird die Wahl einer „kompletten“ Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson und Stellvertreter) abgehandelt. Nachwahlen von Stellv. sind speziell in § 21 SchwbVWO beschrieben. Auf diesen wird in § 22 kein Bezug genommen.
Hallo an alle, kennt evtl. jemand im Forum Literatur oder Gerichtsurteile, wonach auch bei reiner Stelli-Nachwahl in Wahlversammlung gewählt werden kann gemäß § 22 Abs. 3 SchwbVWO?
Gruß,
Cebulon