Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz? (Allgemeines)

Elko, Tuesday, 22.08.2017, 09:51 (vor 2431 Tagen) @ ClaudiJa

Ich habe noch etwas im Netz gefunden: https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/lexikon-fuer-die-schwerbehindertenvertretung/A/arbeitsassistenz-notwendige.html. In diesem Artikel steht, was alles zur Assistenztätigkeit gehört: „Assistenztätigkeiten sind zum Beispiel das Sortieren von Schriftstücken für blinde Menschen, die Unterstützung bei Telefonaten für gehörlose Menschen sowie einfache Handgriffe wie das Anfertigen von Kopien für körperbehinderte Menschen.“ Auch da wird ja mit sensiblen Daten gearbeitet, somit dürfte das mit einer Datenschutzbelehrung wohl gegessen und die Assistenzarbeit zulässig sein.

Das hilft hoffentlich.
Alles Liebe! :-)


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