Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)
Hallo a.bohm,
aufzulösen wäre die SBV nicht aber eine Neuwahl kann nicht mehr stattfinden.
Wenn die 5er-Grenze unterschritten wird, gilt das nach meiner Auffassung auch für eine Nachwahl, die ja grundsätzlich denselben Regularien wie die normale Wahl unterliegt.
Mein Fazit: die vorhandene SBV bleibt im Amt bis zum Ende der Amtszeit in 2018 aber es kann keine Stellvertretung nachgewählt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael