Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)

garda, Berlin, Tuesday, 22.08.2017, 13:35 (vor 2411 Tagen) @ a.bohm

Hallo a.bohm,

aufzulösen wäre die SBV nicht aber eine Neuwahl kann nicht mehr stattfinden.

Wenn die 5er-Grenze unterschritten wird, gilt das nach meiner Auffassung auch für eine Nachwahl, die ja grundsätzlich denselben Regularien wie die normale Wahl unterliegt.

Mein Fazit: die vorhandene SBV bleibt im Amt bis zum Ende der Amtszeit in 2018 aber es kann keine Stellvertretung nachgewählt werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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