Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 22.08.2017, 21:42 (vor 2437 Tagen) @ WoBi

§ 22 SchwbVWO schließt im Absatz 1 durch Nennung von § 17 SchwbVWO die Nachwahl von Stellvertreter bei einer Stufenvertretung im förmlichen Verfahren ein.

Das ist mir schon klar ;-) Meine Frage zielte darauf ab, dass im § 22 Abs. 3 SchwbVWO der Verweis fehlt auf § 21 SchwbVWO und wie das zu interpretieren ist, was die Nachwahl von stellv. Mitgliedern der GSBV betrifft.

Wahlversammlung zur Wahl der GSBV-Stellis zulässig oder lediglich förmliche Nachwahl der GSBV-Stellis?

Gruß,
Cebulon


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