Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)
§ 22 SchwbVWO schließt im Absatz 1 durch Nennung von § 17 SchwbVWO die Nachwahl von Stellvertreter bei einer Stufenvertretung im förmlichen Verfahren ein.
Das ist mir schon klar Meine Frage zielte darauf ab, dass im § 22 Abs. 3 SchwbVWO der Verweis fehlt auf § 21 SchwbVWO und wie das zu interpretieren ist, was die Nachwahl von stellv. Mitgliedern der GSBV betrifft.
Wahlversammlung zur Wahl der GSBV-Stellis zulässig oder lediglich förmliche Nachwahl der GSBV-Stellis?
Gruß,
Cebulon