Freistellung der SBV mit neuem Vertrag (Freistellung)
Hallo, ich sehe keine großen Chancen für eine erfolgreiche Klage. Denn, Freistellung bedeutet Befreiung im notwendigen/ gesetzichen Umfang von der geschuldeten Arbeit und Lohnfortzahlung. Die geschulfete Arbeit sind nun einmal NICHT 40 WoStunden. Es dürfen da Warnehmung des Ehrenamtes keine Nachteile aber auch keine Vorteile entstehen. Mandatsbedingte Mehrarbeit ist zeitlich auszugleichen.
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mfg Monica