Freistellung der SBV mit neuem Vertrag (Freistellung)

WoBi, Friday, 25.08.2017, 17:34 (vor 2408 Tagen) @ Sven SBV

Hallo Sven,

ein paar Argumente für keinen neuen Vertrag.

Die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Betrieb ist ein Wahlamt und die Funktion der Interessensvertretung wird als Ehrenamt ausgeübt. Für die Ausübung des Ehrenamtes hat der Arbeitgeber die SBV für die erforderliche Zeit freizustellen. Dies bedeutet, dass die "normale" Arbeit in der Zeit der erforderlichen Ehrenamtstätigkeit nicht erledigt werden muss, aber der Zeitaufwand trotzdem vergütet werden muss, wie wenn die "normale" Arbeit erledigt worden wäre. In der praktischen Umsetzung gibt es allerdings Probleme wie z.B. Nachtschicht und Sitzungsteilnahme bei Betriebsräten, die im arbeitsgerichtlichen Verfahren geklärt worden. Andere Fragestellungen bedürfen ggf. der richterlichen Klärung. Was mit unter eine Wahlperiode dauern könnte, wenn eine BAG-Entscheidung erforderlich wird.

Die Freistellung ab 100 schwerbehinderte Menschen nach § 96 (bald 179) Abs. 4 Satz 2 SGB IX ist eine pauschalierte dauerhafte Ehrenamtstätigkeit, wenn bestimmte gesetzlich definierte Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Voraussetzung "wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt" vorliegt, liegt die Entscheidung über eine pauschalierte Freistellung bei der gewählten Vertrauensperson. Mit allen Vor- und NACHteilen für sich, die eine Freistellung mit sich bringt. Diesen Beschluss der SBV hat der Arbeitgeber nach Mitteilung durchzuführen.
Dazu bedarf es keiner Versetzung, Umsetzung, Beförderung oder sonstige mitbestimmungspflichtige Aktivitäten.
Eine pauschalierte Freistellung erleichtert die Disposition der direkt verantwortlichen Führungskraft z.B. bei der Aufgabenplanung und -erledigung. Man muss sich nicht pauschaliert Freistellen lassen, vor allem wenn einem "Steine in den Weg gelegt werden". Der "Steineleger" muss damit rechnen, dass man die Steine aufhebt und wirft. Auch eine "kalte" Freistellung hat ihren Reiz. :-P Man hat einen "Heimathafen", ist in die Belange seines Arbeitsplatzes eingebunden und ist weiterhin ein Teil der dortigen Gruppe.

Nächstes Jahr sind Wahlen. Ob du dich zur Wahl stellst oder ob du durch die Wahlberechtigten gewählt wirst, weis im Moment keiner genau. Ein neuer Vertrag wäre was langfristiges, wenn sich z.B. deine Stellung im Betrieb durch Ernennung zum außertariflichen Angestellten ändern würde. Derartiges hat dein Arbeitgeber wohl nicht vor?
Vorsicht bei Ernennung zum leitenden Angestellten oder Geschäftsführer, dies würde zum Ehrenamtsverlust führen. ;-)

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Gruß
Wolfgang


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