Kündigungschutz während Widerspruch? (Kündigung)

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 30.08.2017, 11:22 (vor 2430 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe mal gesucht aber hier nichts gefunden.

Wenn ein Mitarbeiter einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat, die 3 Wochen Wartezeit vorbei sind und der MA irgendwann den Bescheid bekommt:

1. Muss er den AG über den Eingang des Bescheids informieren?
2. Muss er den AG darüber informieren wenn Widerspruch eingereicht wird?
3. Wie ist es in der Zeit vom Zugang des Bescheids bis zur Entscheidung des Widerspruchs, ist da durchgehend der Kündigungschutz vorhanden?

Reicht es eigentlich aus, wenn der AG die Kündung ausspricht ihn erst dann darüber zu informieren, dass ein Antrag gestellt ist oder wäre das rechtlich gesehen zu spät? Wenn der MA nicht mit einer Kündigung rechnet und das Ergebnis des Antrags abwarten möchte, wäre das aus meiner Sicht doch verständlich. Ich habe aber ein Urteil von 2011 gefunden, wo steht, dass man den AG vorher informieren muss.

Viele Grüße

Christian


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