Kündigungschutz während Widerspruch? (Kündigung)

garda, Berlin, Thursday, 31.08.2017, 08:03 (vor 2430 Tagen) @ Moonwalker

Sie arbeitet bei der Kirche. Sie hat jedes Jahr viele Fehltage, es wurden auch schon mehrere BEM durchgeführt. Sie glaubt, dass sie der Kirche ein Dorn im Auge ist, weil sie vor kurzem ein Gewerbe mit "Geistheilung, Kontakt mit Toten, ..." angemedet hat. Das hat dem Pfarrer überhaupt nicht gefallen (und ich kann das auch gut verstehen :-)).

Hallo Christian,

ergänzend zu allen anderen Antworten sehe ich hier aber noch ein anderes Problem. Sie hat also hohe Fehlzeiten, betreibt aber trotzdem eine Art "Gewerbe", dass zu allem Überfluss auch noch gegensätzlich zu dem "Gewerbe" ihres Arbeitgebers, eines Tendenzbetriebes, ist.

Mal ganz klar: vor diesem Sachverhalt wird sie weder eine SB-Eigenschaft noch eine Gleichstellung irgendwie vor einer Kündigung retten, wenn es die Kirche drauf ankommen lässt und sich auf ihre speziellen Schutzrechte beruft.

Das wäre ungefähr so, als wenn ein Arzt eine Arzthelferin beschäftigt die als Heilpraktikerin arbeitet und ihrem Chef Konkurrenz macht.

Da gibt es gleich mehrere Angriffspunkte (AG ist Tendenzbetrieb, direkte Konkurrenz, Nebengewerbe trotz hoher Ausfallzeiten), abgesehen von meiner Privatmeinung, dass jemand der so etwas betreibt, nun wirklich in der Kirche nichts zu suchen hat.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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