Einzelzimmer bei Übernachtungen (Allgemeines)

Monica99, Saturday, 02.09.2017, 14:26 (vor 2421 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Das BAG-Urteil von 1990 wird mittlerweile von vielen Fachkommentatoren als veraltet angesehen. Das Persönlichkeitsrecht des AN hat mittlerweile zum Glück - auch aufgrund der Rechtsprechung der Obergerichte bis hin zum BVerfG einen deutlich höheren Stellenwert.

Nur Fachkommentare schlagen ein BAG Urteil nicht. Auch wenn das BVerfG dem Persönlichkeitsrecht höheren Wert zubilligt ändert dieses erst einmal nichts, so lange es kein neues BAG Urteil gibt.

Auch habe ich bisher nichts lesen können wonach auf Grund der ggf heute anderen Sicht des BVerfG es im Arbeitsrecht eine neuer Entscheidung gibt.

PS: Da ich sehr viel bei DR in Hotels übernachtete kann ich aus eigener Erfahrung sagen, die notwenigen Möglichkeiten damit ein Diabetiker dort spritzen kann sind gegeben. Notfalls kann der Betroffene AN auch nach dem Koll. das Zimmer verlassen so hätte er die einfache Möglichkeit das Zimmer für seine med. Bedürfnisse alleine nutzen zu können.

Denn Doppelzimmer bedeutet ja nicht, dass man dieses immer nur zusammen nutzen/betreten kann/darf.

Letztlich: Diabetiker sind ja auch mal privat auf Tagesausflügen und haben dann idR keine Sozialräume die sie für med. Belange aufsuchen können. Da wird dann auf einfach einmal eine ruhige Ecke aufgesucht und der Spritzpen gesetzt/genutzt.

Auch stört es den Betroffenen ja wohl, dass der Vorgesetzte nicht im Doppelzimmer schläft.

--
mfg Monica


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