neue Arbeitszeitregelung ohne vorherige Absprache (Allgemeines)

Monica99, Monday, 04.09.2017, 10:34 (vor 2397 Tagen) @ Gabi_ESBZ

Hallo,

erst einmal fällt mir folgendes auf "2 Stunden Freistellung wegen SBV-Tätigkeit (ich bin die SBV für insgesamt ca. 30 Schulen)."

Dieses dürfte doch für die gesamte Mandatsarbeit wohl nicht ausreichen. Denn zu diesen Tätigkeiten zählen ja auch die Teilnahme an Gremien des BR/PR und auch ggf. anfallende Reisezeiten/Wegezeiten zu den Schulen und dann auch die Zeiten für Gespräche/Sprechstunden mit Schwerbehinderten.

Grundsätzlich ist Mehrarbeit lt. § 124 SGB IX nur die Zeit welche über die 8 Std. Werktäglich hinausgeht.

Längere Zeiten unterhalb dieser Regelung/Grenze sind ggf. Themen des § 81 Abs. 4 SGB IX.

Aber, die Änderungen von Stunden-/Arbeitsplänen unterliegen der MB und § 95 Abs.2 SGB IX. Weiter können auch diese ein Thema des § 81 Abs. 4 SGB IX. sein.

--
mfg Monica


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