neue Arbeitszeitregelung ohne vorherige Absprache (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 04.09.2017, 15:15 (vor 2425 Tagen) @ Monica99

Hallo,

ich habe auch einen Link

http://www.persvg.de/index1.php?id=97&tabelle=1

Nach meiner Kenntnnis ist das Betriebsverfassungsgesetz beim öffentlichen Arbeitgeber nicht zuständig.
Zitat: ...In den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes regeln die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder die Rechte des Personalrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer und der Beamten.....


Ja stimmt!

Doch dieses ändert am Grundsatz nichts! Denn auch hier gilt die Mitbestimmung § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG.

Hallo Monica,

schau mal hier:

1.)
…siehe 3. Absatz
Bei der Stundenplangestaltung gibt es kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Der
Personalrat kann hier also nicht mehr tun, als nach Aufforderung seitens besonders
benachteiligter Kolleg*innen im Rahmen des Dienststellengespräches zu versuchen, die
Erstellung besserer individueller Pläne zu erreichen….

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwih17DZyIvWAhVG7xQKHQe4CusQFghDMAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gew-hamburg.de%2Fsites%2Fdefa...

2.)
VGH Ba-Wü, Mannheim, Beschluß vom 24.07.1979, XIII 82/79
http://datenbank.flsp.de/flsp/lpext.dll/Infobase8/s/stundenplan?fn=document-frame.htm&f=templates&2.0


Beide Quellen besagen, das es bei Stundenpläne eben keine Mitbestimmung gibt.
Kann natürlich sein, das diese Quellen veraltet sind.


Es gibt auch noch ein altes Urteil vom BAG
BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85
Dies betrifft allerdings eine Privatschule. Aber auch hier: Keine Mitbestimmung

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion