Krankheitsbedingte Umsetzung (Allgemeines)

MatthiasNRW, Monday, 04.09.2017, 15:26 (vor 2418 Tagen) @ Monica99

Hallo,

nur mit Änderungskündigung! Aber er könnte/sollte versuchen hier eine Lohnminderung durch Leistungen aus der SchwbAV (Lohnkostenzuschuß) zu vermeiden.

ich bin immer überrascht, wie gut Tipps gegeben werden können, obwohl (zumidest mir) der Sachverhalt nicht klar erscheint.

1. Die Frage der Änderungskündigung stellt sich lediglich, wenn das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) diese Umsetzung nicht umfasst. Für eine entsprechende Beurteilung fehlt doch jegliche Information. So kann es durchaus sein, dass es tarif- oder arbeitsvertraglich eine entsprechende Umsetzungsklausel gibt.

2. Könntest du noch erläutern, welche Leistung der SchwbAV einen Lohnkostenzuschuss vorsieht? § 27 SchwbAV sieht den Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen für den Arbeitgeber vor, nicht jedoch die Kompensation des Lohnes bei einer Umsetzung aufgrund der Herstellung einer leidensgerechten Beschäftigung. Und nein, ein nicht leidensgerechter Arbeitsplatz kann nicht zwingend dadurch erhalten werden, dass der Arbeitgeber ein Zubrot erhält.

Es ist doch überhaupt nicht klar, welche Problemlage im BEM identifiziert wurde und wieso das Ergebnis eine Umsetzung war.

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Gruß
Matthias


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