Kostenübernahme von Büromöbel (Allgemeines)
Hallo,
die Betroffene sollte sich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle wenden. Die kann bedarf und Kostenträgerschaft verbindlich klären.
--
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
die Betroffene sollte sich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle wenden. Die kann bedarf und Kostenträgerschaft verbindlich klären.
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Wolfgang
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