Kostenübernahme von Büromöbel (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.09.2017, 12:42 (vor 2417 Tagen) @ onkel

Hallo,

die Betroffene sollte sich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle wenden. Die kann bedarf und Kostenträgerschaft verbindlich klären.

--
&Tschüß

Wolfgang


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