Kostenübernahme von Büromöbel (Allgemeines)

onkel, Thursday, 07.09.2017, 13:05 (vor 2417 Tagen) @ onkel

Vielen Dank,
für Eure schnelle Hilfe. Habe zwischenzeitlich mit dem Personalleiter unserer Firma gesprochen.
Da die Kollegin in größerem Maße für uns tätig ist, werden wir im Rahmen unserer Fürsorgepflicht die Kosten für einen behindertengerechten Bürostuhl tragen. Vorrausetzung ist natürlich ein entsprechendes Attest eines Orthopäden. Bezüglich der Kostenhöhe wurden Grenzen gesetzt. Der Stuhl wird alleiniges Eigentum der Mitarbeiterin.

So konnte schnell geholfen werden.
Gruß onkel

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carpe diem!


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