Minderleister/Leistungsveränderte mit und auch ohne SB (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 12.09.2017, 09:05 (vor 2417 Tagen) @ garda

Hallo,

Dienstvereinbarungen hierzu sind schwierig, da jeweils der individuelle Einzelfall geprüft werden muß.

In unserer Integrationsvereinbarung haben wir deswegen lediglich geregelt, daß der Betrieb bei dauerhaft leistungsgeminderten AN (ohne Möglichkeit der leidensgerechten Umsetzung) verpflichtet ist, Nachteilsausgleiche nach § 27 SchwAV iVm § 102 SGB IX zu beantragen.

Wir haben derzeit 16 Beschäftigte, für die das IA derartige Nachteilsausgleiche in Form eines Lohnkostenzuschusses leistet - zT bereits seit 15 Jahren.

Nimmt der AG derartige Nachteilsausgleiche in Anspruch, kann die Leistungsminderung nicht mehr als Kündigungsgrund verwendet werden. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der AG zwar derartige Hilfen bekommen könnte, sie aber nicht beantragt bzw. nicht in Anspruch nimmt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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