Liste der Langzeitkranken (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 14.09.2017, 11:19 (vor 2388 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

der Threadersteller spricht von Langzeiterkrankung. daher ist hier nicht jeder AU Tag gemeint.
Wenn z.B. ein/e Beschäftigte/r sich für einen längeren Zeitraum krank meldet, kann es durchaus für alle Seiten sinnvoll sein, frühzeitig zu agieren. Gerade bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, wie z.B. Überlastungsdepressionen ist es wichtig, möglichst frühzeitig auch die Rückkehr in das Arbeitsverhältnis zu planen und möglicherweise Schritte zur Klärung der Situation, im Betrieb die zur Entstehung der Erkrankung mit beigetragen haben, herbei zu führen. Je länger eine Arbeitsunfähigkeit bei einer psychischen bzw. psychosomatischen Erkrankung andauert, desto höher ist die Gefahr, dass die Erkrankung chronisch und/oder der Rückweg in die Arbeit nicht mehr möglich wird und damit die Erwerbsminderungsrente droht.
Diese Erfahrung habe ich in der Praxis leider schon mehrfach machen müssen.

Auch bei anderen Erkrankungen ist es für die Beschäftigten wichtig, frühzeitig die Informationen zu bekommen, welche Hilfestellungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamts für sie in Frage kommen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Arbeitsplatz verändert werden muss und/oder der Beruf so nicht mehr ausgeübt werden kann.

Da Beschäftigte sich oft eher der SBV als dem Arbeitgeber anvertrauen kann es also durchaus sinnvoll sein, dass durch die Mitteilung der Langzeiterkrankten, diejenigen, die Hilfebedarf habe, frühzeitig diese Hilfen an die Hand bekommen, um zum einen die Beschäftigung zu sichern und zum anderen die Fehlzeiten zu senken.

Liebe Grüße

Hendrik


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