Liste der Langzeitkranken (Umgang mit Arbeitgeber)

Monica99, Thursday, 14.09.2017, 14:53 (vor 2415 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Wolfgang und Hendrik1,

wer lesen kann ist doch einfach im Vorteil lautet ein Sprichwort!!!

Wo bitte habe ich geschrieben, dass der § 84 Abs. 1 SGB IX erst nach 6 Wochen AU greift??

Ich habe nur geschrieben, das langen AU Zeiten und selbst bei erreichen der 6 Wochen eine Gefährdung der Beschäftigung zwingend bedingen. Im Gegenteil gibt es sogar nicht selten Fälle, wo AN länger ggf auch länger als 6 Wochen AU sind, der AG aber sogar dringend auf die Rückkehr dieser AN hofft/wartet und in diesen Fällen eine Gefährdung gar nicht entsteht.

Aber auch diese Fälle sind dann unter dem § 84 Abs 1 und ggf Abs 2 zu betrachten/bewerten. Dann ist aber idR dieses nur ein kurzes Gespräch und der AG stellt fest, dass keine Gefährdung besteht/entsteht im Gegenteil der AG dringend auf die Rückkehr an den AP wartet, weil der AN ein unverzichtbarer AN ist.

--
mfg Monica


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