§96 Abs. 6 SGB IX - Arbeitszeitausgleich (Freistellung)

Monica99, Monday, 18.09.2017, 11:42 (vor 2406 Tagen) @ Zak

Hallo,

ergänzend zu Hotte folgendes: Personalmangel ist EINZIG das Problem des AG. Er MUSS hier für Abhilfe Sorge tragen. Unterlässt er diese und die SBV kann daher nicht wie im Gesetz vorgesehen sein Mandat vollumfänglich wahrnehmen und zwar vorranig, so ist diese Mandatsbehinderung.

--
mfg Monica


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