Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)

c.amio, Saarland, Monday, 18.09.2017, 12:49 (vor 2406 Tagen)

Hallo zusammen,

ich gehe als Schwerbehindertenvertretung ab dem 1.3.2018 in Rente.
Wir haben mehr als 100 Schwerbehinderte MA.
Ich bin seit dem 1.2.2017 voll frei gestellt. Habe aber nur eine Arbeitszeit von
0,8 VK und wollte auch nicht erhöhen. Meine Stellvertretung die nachrückt hat aber zur Zeit nur eine Arbeitszeit von 0,5 VK.
Muss der AG auf Antrag des Nachrücker die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf die 0,8 VK erhöhen? Sie möchte auch nicht mehr als 0,8 VK arbeiten.
Mir hat man gesagt nein der AG währe dazu nicht verpflichtet den Vertrag abzuändern und die Arbeitszeit zu erhöhen. Das kann ich leider nicht verstehen. Wo doch meiner Ansicht nach auf Antrag ab 100 Schwerbehinderte eine Freistellung von 1 VK notwendig währe.


Gruß

--
Viele Grüße
Acryler


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