§96 Abs. 6 SGB IX - Arbeitszeitausgleich (Freistellung)

Zak, Tuesday, 19.09.2017, 11:20 (vor 2403 Tagen) @ Monica99

Hey,
um es mal ganz leger auszudrücken: Mandatsarbeit geht immer vor. Daher während der Arbeitszeit kein Ausgleich.
Außerhalb der Arbeitszeit:
Wegen Wechselschicht so und solange Beratungsgespräch geführt. Dafür Ausgleich
VG
Hotte

Hallo,

ergänzend zu Hotte folgendes: Personalmangel ist EINZIG das Problem des AG. Er MUSS hier für Abhilfe Sorge tragen. Unterlässt er diese und die SBV kann daher nicht wie im Gesetz vorgesehen sein Mandat vollumfänglich wahrnehmen und zwar vorranig, so ist diese Mandatsbehinderung.

Hallo und Danke für die Antworten.

Das hat mir schon ein ganzes Stück weitergeholfen.

Meine Problematik liegt in der Struktur und Aufgabenstellung des Dienstherrn.
Nach § 94(4)S.1 SGB IX werde ich aufwandsbezogen nach Bedarf "befreit". Mal sind das 10 Stunden, mal 20 Stunden in der Woche und es gab auch schon Monate wo ich nichts als SbV zu tun hatte. Also recht flexibel.
Feste Zeiten oder gar ein extra Büro habe ich nicht.
Termine die mir rechtzeitig bekannt sind, gebe ich unverzüglich dem Diensthern bekannt.
Die meisten Angelegenheiten kann ich während des Dienstes "nebenbei" erledigen und das ist auch kein Problem.

Erst wenn ich wegen Personalmangel meinen Aufgabenbereich schließen muss um mich dem Mandat zu widmen, fällt auf dass ich ja auch noch SbV bin und werde dann unter Druck gesetzt. Da kommen dann schon Fragen wie "Ist das unbedingt notwendig?", "Müssen sie das jetzt machen?", "Was machen sie denn eigentlich genau?" etc.

Einerseits habe ich eine Verpflichtung meinem Dienstherrn gegenüber(Leistungspflicht, etc.) und bin angehalten die SbV-Tätigkeit nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Andererseits soll ich mich ständig rechtfertigen, sobald das Amt meine Aufmerksamkeit erfordert.

Reicht als Aussage, das ich in Angelegenheiten der SbV unterwegs bin?
Muss ich konkretisieren was ich in dieser Zeit erledige (z.B. Beratungsgespräche)?

LG
Zak


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