Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)
Hallo zusammen,
Hallo,
Meine Stellvertretung die nachrückt hat aber zur Zeit nur eine Arbeitszeit von 0,5 VK.
Aus welchem Grund hat "zur Zeit" die Stellvertretung nur 50% Arbeitszeit ?
Wegen der SBV-Arbeit besteht zwar wie schon dargelegt kein Anspruch auf Erhöhung.
Sollte aber die Arbeitszeit in der Vergangenheit wegen behinderungsbedingter Auswirkungen iSd § 81 Abs. 5 SGB IX verringert worden sein, besteht auch grundsätzlich nach Meinung von Düwell (LPK-SGB IX, Düwell, § 81 Rn 207) bei Verbesserung der Leistungsfähigkeit gem. § 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX ein Anspruch auf Erhöhung.
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&Tschüß
Wolfgang