Stellungnahme Arbeitgeber bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente? (Rente / Pension / ATZ)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 25.09.2017, 14:17 (vor 2404 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

bei einer Erwerbsminderungsrente fragt die Rentenversicherung aber erst nach der generellen Genehmigung, bei der der Arbeitgeber sowieso binnen 14 Tagen vom, Beschäftigten informiert werden muss, beim Arbeitgeber an, ob eine Teilzeitmöglichkeit besteht.

Wenn ja, dann gibt es nur die - auch genehmigte - Teilrente. Sollte der Teilzeitmarkt beim bisherigen Arbeitgeber verschlossen sein, weil z.B. in der Pflege in ganzen Schichten gearbeitet werden soll, dann kann die Rentenversicherung auch bei einer Restleistungsfähigkeit von 3-6 Stunden auch eine volle Rente auf Zeit gewähren.

Hierzu habe ich mal eine solche Anfrage vor meiner Amtszeit mitbekommen.

Liebe Grüße

Hendrik


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